Prüfungsorganisation

Organisatorischer Ablauf einer Jiu-Jitsu Kyu-Prüfung

Laut der Prüfungs- und Verfahrensordnung des Verbands „Jiu-Jitsu traditionell e.V.“ werden Kyu-Prüfungen im Regelfall von den Vereinen durchgeführt, d.h. der ausrichtende Verein ist für die korrekte Anmeldung und Durchführung der Prüfung verantwortlich.

Dagegen erstreckt sich der Verantwortungsbereich der Prüfer auf die Einhaltung der Prüfungs- und Verfahrensordnung des Verbands.

I. Vorbereitung

1. Der ausrichtende Verein bzw. die ausrichtende Abteilung stellt ein Prüfungsbedürfnis fest und meldet beim Referenten für das Prüfungswesen das Prüfungsvorhaben mit dem Anmeldeformular unter Angabe von Ort, Datum, Uhrzeit, Prüfer und angestrebten Kyu-Graden an. Dabei muss diese Anmeldung spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin schriftlich bei diesem eingegangen sein.

Kyu-Prüfungsurkunden und Prüfungsmarken sind bei Bedarf über den Referenten Mitgliederverwaltung zu beziehen.

2. Der Referent für das Prüfungswesen prüft die Anmeldung und erteilt – soweit dem nichts entgegensteht – binnen einer Woche seine Durchführungsgenehmigung. Die im Antrag angegebenen Prüfer werden vom Referenten für das Prüfungswesen über die Erteilung oder Nichterteilung der Genehmigung gesondert informiert und ggf. mit der Abnahme der Prüfung beauftragt.

3. Kann ein Prüfungsvorhaben zum angekündigten Zeitpunkt nicht durchgeführt werden, so ist der Referent für das Prüfungswesen davon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

II. Abnahme der Prüfung

1. Besteht die Prüfungskommission aus mehreren Mitgliedern, so übernimmt das höchstgraduierte Mitglied den Vorsitz der Prüfungskommission. Bei gleich hohen Graduierungen entscheidet das höhere Lebensalter.

2. Die Prüfer stellen gemäß der Prüfungs- und Verfahrensordnung für das Prüfungswesen die Teilnahmeberechtigung der einzelnen Prüfungsanwärter fest:

  • kann ein gültiger Budopass vorgelegt werden?
  • Vorbereitungszeit eingehalten?
  • kann die Mindestanzahl an Lehrgangsteilnahmen nachgewiesen werden?

3. Die Prüfer eröffnen die Prüfung durch eine gemeinsame Begrüßung (Ritsu-Rei) und informieren die Prüflinge über den Ablauf der Prüfung.

4. Die Prüfer begutachten die Leistungen der einzelnen Prüflinge und bewerten die einzelnen Vorträge in den jeweils dafür vorgesehenen Kästchen der Prüfungslisten. Die Bewertung soll dabei jeder Prüfer für sich unabhängig vornehmen.

5. Nach Abschluss der technischen Darbietungen und der Überprüfung der theoretischen Kenntnisse der einzelnen Prüflinge stellen die Prüfer gemeinsam fest, welche Prüflinge die Prüfung bestanden bzw. mit Auszeichnung bestanden und welche Prüflinge die Prüfung nicht bestanden haben. Dann verfahren sie entsprechend der Ziffer 9 der Prüfungs- und Verfahrensordnung. Hat ein Prüfling die Prüfung mit Auszeichnung bestanden, so ist dies in dessen Budopass durch den Vermerk „bmA“ deutlich sichtbar zu kennzeichnen.

6. Die Prüfer informieren die Prüflinge über den allgemeinen Verlauf und über das Ergebnis der Prüfung. Insbesondere bei höheren Gürtelgraden ist eine individuelle Besprechung der Prüfungsleistung in einem separaten Gespräch vorzunehmen. Gute Leistungen sollten herausgestellt, vorhandene Schwächen in sachlicher und konstruktiver Form aufgezeigt und Wege zu ihrer Behebung vorgeschlagen werden.

7. Die Prüfer händigen den Prüflingen ihre Pässe und ggf. die dazugehörigen Kyu-Urkunden aus und schliessen die Prüfung durch ein gemeinsames Abgrüßen (Ritsu-Rei).

8. Die Prüfer rechnen mit dem zuständigen Verantwortlichen des ausrichtenden Vereins ihre Prüferentschädigungen sowie ggf. ihre Fahrtkosten und ihre Spesen ab. Grundlage für diese Abrechnung sind die gültigen Gebührensätze der Gebühren- und Vergütungsordnung des Verbands.

III. Nach der Prüfung

Der Vorsitzende der Prüfungskommission schickt die Prüfungsunterlagen (Prüfungsberichte (Dan und Kyu) und Prüfungslisten (Dan und Kyu) ) unverzüglich an den Referenten für das Prüfungswesen, der sie auf Korrektheit überprüft und deren Archivierung vornimmt. Die an einer Prüfung beteiligten Prüfer sollen vom Vorsitzenden der Prüfungskommission Ablichtungen der Prüfungsunterlagen erhalten.

Referent für das Prüfungswesen